§568Wählbarkeit
Wählbar ist, wer am Wahltage mindestens 3 Wochen auf der Insel ist.
Nicht wählbar ist, wer infolge einer strafrechtlichen Verurteilung wegen eines Verbrechens sich Schuldig gemacht hat. Ebenso ist man nicht wählbar, wenn ein Ermittlungsverfahren wegen einer solchen Tat in der Schwebe liegt.
Ebenso nicht wählbar ist, wer einem Arbeitsverhältnis in einer staatlichen Fraktion oder einem eingetragenen Gewerbe nachgeht.
§569Wahlrecht
(1) Wahlberechtigt, mit einer Stimme, sind alle, die am Wahltage, das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.
(2) Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
§570Wahltag
Der Wahltag soll immer der 15. Tag nach Beginn des Wahlkampfs sein.
Der Wahlkampf soll immer am 1. eines Monats beginnen.
§571Einreichung der Wahlvorschläge
Ein Wahlvorschlag, kann jede Person abgeben, die nicht nach §568 Abs. 2 von der Wahl ausgeschlossen ist.
§572Zulassung der Wahl
Zur Wahl ist jede Person zugelassen, die nicht nach §568 Abs. 2 von der Wahl ausgeschlossen ist, oder durch eine andere Rechtsvorschrift davon ausgeschlossen wurde.
§573Stimmabgabe
Die Stimmabgabe erfolgt durch das staatliche Forum.
§574Wahrung des Wahlgeheimnisses
Der Staat muss dafür Sorge tragen, dass die Bürgermeisterwahl geheim abläuft.
§575Feststellung des Wahlergebnisses
Die Feststellung des Wahlergebnisses sowie die Auszählung der abgegebenen Stimmen, obliegt den Chefs der Fraktionen.
§576Ernennung des Wahlsiegers
Der Wahlsieger wird vom Chief of Justice ernannt.
§577Pflichten des Bürgermeisters
Der Bürgermeister ist verpflichtet, im wöchentlichen Rhythmus Sprechstunden mit den Bewohnern der Insel abzuhalten.
Es müssen mindestens 2 „Sprechstunden“ wöchentlich stattfinden.
Der Bürgermeister hat die Pflicht, in besonderen Fällen, als Sprachrohr zwischen dem Staate und der Bevölkerung zu agieren.
Der Bürgermeister hat die Pflicht standesamtliche Trauungen im Beisein eines Richters vorzunehmen.
Der Bürgermeister hat die Pflicht Adoptionen zu genehmigen.
§578Rechte des Bürgermeisters
Der Bürgermeister hat das Recht auf Personenschutz, welches in erster Linie vom Police Department und dem Sheriff's Department, bei mangelnden Ressourcen auch vom Marshall Service gewährleistet wird.
Der Bürgermeister muss über Gebührenerhöhungen von Fraktionen schriftlich informiert werden. Er hat das Recht, diese zu hinterfragen.
§579Kontrolle des Bürgermeisters
Der Bürgermeister und die Oberhäupter der staatlichen Fraktionen kontrollieren sich gegenseitig in ihrer Funktion.
Liegt der Verdacht vor, dass der Bürgermeister seinen Pflichten nicht nach bestem Wissen und Gewissen nachkommt, so erhält jedes Fraktion Oberhaupt eine Stimme, ob der Bürgermeister sein Amt niederlegen muss.
Sollte ein Fraktions Oberhaupt innerhalb von 3 Tagen nicht in der Lage sein, an der Wahl teilzunehmen, so obliegt das Wahlrecht dessen Vertreter oder dem Ranghöchsten der Fraktion.
Endet die Abstimmung im Gleichstand, so hat der Bürgermeister dem Volke die Vertrauensfrage zu stellen.