§562Geltungsbereich
Diese VwV Dienstordnung gilt für die Behörden des Staates Los Santos und alle sonstigen Einrichtungen, die der Dienstaufsicht des Staates unterstehen.
Behörden, bei denen einzelne der in der VwV Dienstordnung erwähnten Stellen nicht vorhanden sind, verfahren sinngemäß.
