Siegel des Department of Justice — San AndreasDepartment of JusticeSan Andreas
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Strafrecht & Justiz

Strafgesetzbuch

StGBFassung Verdano CityStand 2026-09-2275 Paragraphen

§121Keine Strafe ohne Gesetz

Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

§122Zeitliche Geltung

Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt. Wird die Strafdrohung während der Begehung der Tat geändert, so ist das Gesetz anzuwenden, das bei Beendigung der Tat gilt. Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden. Ein Gesetz, das nur für eine bestimmte Zeit gelten soll, ist auf Taten, die während seiner Geltung begangen sind, auch dann anzuwenden, wenn es außer Kraft tritt. Dies gilt nicht, soweit ein Gesetz etwas anderes bestimmt.

§123Zeit und Ort der Tat

(1) Eine Tat ist zu der Zeit begangen, zu welcher der Täter oder der Teilnehmer gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen. Wann der Erfolg eintritt, ist nicht maßgebend. (2) Eine Tat ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist oder nach der Vorstellung des Täters eintreten sollte.

§124Verweigerung der Identitätsfeststellung

Jeder Bürger ist verpflichtet, seine Ausweisdokumente nach Aufforderung der Behörde bei einer Verkehrs- oder Personenkontrolle vorzuweisen. Bei einer Verweigerung der Identitätsfeststellung können die Exekutivbehörden eine Personendurchsuchung durchführen Strafrahmen: 0 Hafteinheiten · $1.000 · Ordnungswidrigkeit

§125Widerstand gegen Staatsbeamte

Es ist untersagt, Maßnahmen von Staatsbeamten im Rahmen ihrer rechtmäßigen Ausübung der Amtsgewalt aktiv zu behindern oder sich diesen mit Gewalt oder Drohungen zu widersetzen. Als Widerstand gilt insbesondere das körperliche Sperren, Festhalten, Stoßen, aktives Nichtbefolgen oder das Bedrohen eines Beamten im Dienst. In solchen Fällen sind die Beamten berechtigt, unmittelbaren Zwang anzuwenden, um die Maßnahme durchzusetzen. Strafrahmen: 6 Hafteinheiten · $4.000 · Vergehen

§126Personen und Sachbegriffe

Im Sinne dieses Gesetzes ist: Angehöriger: wer zu den folgenden Personen gehört: Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der Lebenspartner, der Verlobte, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner und zwar auch dann, wenn die Ehe oder die Lebenspartnerschaft, welche die Beziehung begründet hat, nicht mehr besteht oder wenn die Verwandtschaft oder Schwägerschaft erloschen ist. Amtsträger wer nach geltendem Recht Beamter oder Richter ist, in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen; Richter: wer nach geltendem Recht Berufsrichter oder ehrenamtlicher Richter ist; rechtswidrige Tat: nur eine solche, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht; Unternehmen einer Tat: deren Versuch und deren Vollendung; Maßnahme: jede Maßregel der Besserung und Sicherung, die Einziehung und die Unbrauchbarmachung;

§127Verbrechen und Vergehen

Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die mit einer Freiheitsstrafe von 30 HE oder darüber bedroht sind. Vergehen sind rechtswidrige Taten, die mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht sind.

§128Grundlagen der Strafbarkeit

Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht. Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht. Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Sollte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nicht gemildert werden.

§129Versuch

Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt. Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt. Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat.

§130Täterschaft und Teilnahme

Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht. Begehen mehrere Straftaten gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter). Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.

§131Notwehr und Notstand

Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

§132Rechtsfolgen der Tat

Rechtsfolgen einer Tat können sein: Hauptstrafen: Geldstrafe Freiheitsstrafe Nebenstrafen: Fahrverbot Führungsaufsicht Entziehung der Fahrerlaubnis Berufsverbot Unterbringung Das Höchstmaß der Freiheitsstrafe beträgt 60 Hafteinheiten. (a)Durch richterliche Anordnung kann dieses Maß in besonders schweren Fällen auf maximal 80 Hafteinheiten erhöht werden. (b) Eine solche Anordnung ist zu begründen und dem Angeklagten schriftlich mitzuteilen. Das Höchstmaß der Geldstrafe beträgt 40.000 $. (a) Durch richterlichen Beschluss kann die Geldstrafe in besonders schweren Fällen auf maximal 60.000 $ angehoben werden. (b) Der Beschluss ist mündlich oder schriftlich zu begründen und der betroffenen Person bekanntzugeben. Eine Geldstrafe kann auch verhängt werden, soweit sie nicht im Gesetz festgehalten ist, jedoch für Tat und Schuldangemessen erachtet wird. Ist eine verurteilte Person nicht in der Lage oder willens, eine verhängte Geldstrafe zu zahlen, kann diese auf Antrag der Person oder Entscheidung des Department of Justice in Haftzeit umgewandelt werden. Dabei entspricht ein Betrag von 750 $ einer Haftzeit von 1 Hafteinheit und auch umgekehrt.

§133Tateinheit

Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals, so wird nur eine Strafe erkannt. Geldstrafe kann das Gericht neben der Freiheitsstrafe gesondert verhängen. Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen müssen oder können erkannt werden, wenn eines der anwendbaren Gesetze dies vorschreibt oder zulässt.

§134Tatmehrheit

Hat jemand mehrere Straftaten begangen, die gleichzeitig abgeurteilt werden, und dadurch mehrere Freiheitsstrafen oder mehrere Geldstrafen verwirkt, so wird eine Gesamtstrafe erkannt. Trifft Freiheitsstrafe mit Geldstrafe zusammen, so wird eine Gesamtstrafe erkannt. Jedoch kann das Gericht auf Geldstrafe auch gesondert erkennen; soll in diesen Fällen wegen mehrerer Straftaten Geldstrafe verhängt werden, so wird insoweit eine Gesamtgeldstrafe erkannt. (3) §133 Abs. 2 und 3 gilt sinngemäß.

§135Strafaussetzung zur Bewährung

Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 20 Hafteineheiten setzt das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. Dabei sind namentlich die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind.

§136Führungsaufsicht

Das DoJ/Government kann die verurteilte Person der Führungsaufsicht unterstellen. Das DoJ kann folgende Auflagen festsetzen: den Wohn- oder Aufenthaltsort oder einen bestimmten Bereich nicht ohne Erlaubnis der Aufsichtsstelle zu verlassen, sich nicht an bestimmten Orten aufhalten, die ihr Gelegenheit oder Anreiz zu weiteren Straftaten bieten. zu der verletzten Person oder bestimmten Personen oder Personen einer bestimmten Gruppe, die ihr Gelegenheit oder Anreiz zu weiteren Straftaten bieten können, keinen Kontakt aufzunehmen, mit ihnen nicht zu verkehren, sie nicht zu beschäftigen, auszubilden oder zu beherbergen, bestimmte Tätigkeiten nicht auszuüben, die sie nach den Umständen zu Straftaten missbrauchen kann, bestimmte Gegenstände, die ihr Gelegenheit oder Anreiz zu weiteren Straftaten bieten können, nicht zu besitzen, bei sich zu führen oder verwahren zu lassen, Kraftfahrzeuge oder bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen oder von anderen Fahrzeugen nicht zu halten oder zu führen, die sie nach den Umständen zu Straftaten missbrauchen kann, sich zu bestimmten Zeiten bei der Aufsichtsstelle, einer bestimmten Dienststelle des PDs oder SDs zu melden, jeden Wechsel der Wohnung oder des Arbeitsplatzes unverzüglich der Aufsichtsstelle zu melden, keine alkoholischen Getränke oder andere berauschende Mittel zu sich zu nehmen, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen Gründe für die Annahme bestehen, dass der Konsum solcher Mittel zur Begehung weiterer Straftaten beitragen wird, und sich Alkohol- oder Suchtmittel Kontrollen zu unterziehen, die nicht mit einem körperlichen Eingriff verbunden sind, sich zu bestimmten Zeiten oder in bestimmten Abständen bei einer Ärztin oder einem Arzt, einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten oder einer forensischen Ambulanz vorzustellen.

§137Einziehung

Hat der Täter oder Teilnehmer durch eine rechtswidrige Tat oder für sie etwas erlangt, so ordnet das Gericht dessen Einziehung an. Hat der Täter oder Teilnehmer Nutzungen aus dem Erlangten gezogen, so ordnet das Gericht auch deren Einziehung an. Das Gericht kann auch die Einziehung der Gegenstände anordnen, die der Täter oder Teilnehmer erworben hat durch Veräußerung des Erlangten oder als Ersatz für dessen Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung oder auf Grund eines erlangten Rechts. Tatmittel zur Begehung einer Tat dürfen ebenfalls eingezogen werden. Fahrzeuge, die für das Verfahren von Bedeutung sind, dürfen durch einen richterlichen Beschluss entzogen werden.

§138Strafantrag und Strafanzeige

Der Verletzte ist dazu berechtigt Strafantrag zu stellen. Eine Strafanzeige kann von jedem Bürger bei einer Behörde gestellt werden, die zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten berufen ist. Ein Strafantrag, der zurückgenommen wurde, kann nicht erneut gestellt werden.

§139Verjährungsfristen

Die Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen aus. Verbrechen nach § 172 (Mord) verjähren nicht Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist bei Vergehen 4 Wochen und bei Verbrechen 6 Wochen.

§140Unterbrechung der Verjährung

Die Verjährung wird unterbrochen durch die erste Vernehmung des Beschuldigten, die Bekanntgabe, daß gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, oder die Anordnung dieser Vernehmung oder Bekanntgabe, jede richterliche Vernehmung des Beschuldigten oder deren Anordnung, jede Beauftragung eines Sachverständigen durch den Richter oder Staatsanwalt, wenn vorher der Beschuldigte vernommen oder ihm die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekanntgegeben worden ist, jede richterliche Beschlagnahme- oder Durchsuchungsanordnung und richterliche Entscheidungen, welche diese aufrechterhalten, den Haftbefehl, den Unterbringungsbefehl, den Vorführungsbefehl und richterliche Entscheidungen, welche diese aufrechterhalten, die Erhebung der öffentlichen Klage, die Eröffnung des Hauptverfahrens, die Eröffnung des Hauptverfahrens, jede Anberaumung einer Hauptverhandlung, den Strafbefehl oder eine andere dem Urteil entsprechende Entscheidung, die vorläufige gerichtliche Einstellung des Verfahrens wegen Abwesenheit des Angeschuldigten sowie jede Anordnung des Richters oder Staatsanwalts, die nach einer solchen Einstellung des Verfahrens oder im Verfahren gegen Abwesende zur Ermittlung des Aufenthalts des Angeschuldigten oder zur Sicherung von Beweisen ergeht, Die Unterbrechung wirkt nur gegenüber demjenigen, auf den sich die Handlung bezieht. Wird ein Gesetz, das bei der Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert und verkürzt sich hierdurch die Frist der Verjährung, so bleiben Unterbrechungshandlungen, die vor dem Inkrafttreten des neuen Rechts vorgenommen worden sind, wirksam, auch wenn im Zeitpunkt der Unterbrechung die Verfolgung nach dem neuen Recht bereits verjährt gewesen wäre.

§141Hausfriedensbruch

Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt begeht Hausfriedensbruch. Strafrahmen: 4 Hafteinheiten · $2.500 · Vergehen

§142Landfriedensbruch

Wer sich an Gewalttätigkeiten gegen Menschen, Sachen oder Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit, die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern begeht Landfriedensbruch. Strafrahmen: 10 Hafteinheiten · $7.500 · Vergehen

§143Beleidigung

Eine Beleidigung begeht, wer eine andere Person vorsätzlich durch Worte, Gesten oder Handlungen herabwürdigt, beschimpft oder verspottet, sodass deren Ehre oder persönliches Ansehen verletzt wird. Keine Beleidigung liegt vor, wenn Äußerungen: im gegenseitigen Einverständnis erfolgen, erkennbar nicht ernsthaft ehrverletzend gemeint sind, oder aus dem sozialen Umgang, der Nähe oder der Beziehung der beteiligten Personen heraus allgemein gebräuchlich sind und keine Herabsetzung bezwecken. Maßgeblich für die Bewertung ist der Gesamtzusammenhang der Situation, insbesondere Absicht, Tonfall und Wirkung der Äußerung. Strafrahmen: 0 Hafteinheiten · $1.500 · Ordnungswidrigkeit

§144Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, erfüllt den Tatbestand der Üblen Nachrede. Wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts begangen ist, erfüllt den Tatbestand der öffentlichen üblen Nachrede. Strafrahmen: 2 Hafteinheiten · $2.500 · Vergehen

§145Sachbeschädigung

Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, erfüllt den Tatbestand der Sachbeschädigung Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. Der Versuch ist strafbar. Strafrahmen: 5 Hafteinheiten · $3.500 · Vergehen

§146Körperverletzung

Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung. Der Versuch ist strafbar. Der Tatbestand ist nicht erfüllt, solange dies im gegenseitigen Einverständnis passiert. Strafrahmen: 8 Hafteinheiten · $5.000 · Vergehen

§147Gefährliche Körperverletzung

Wer die Körperverletzung durch die Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, mittels eines hinterlistigen Überfalls, mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung erfüllt den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung. Der Versuch ist strafbar. Strafrahmen: 15 Hafteinheiten · $12.000 · Vergehen

§148Schwere Körperverletzung

Hat die Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person das Sehvermögen auf einem oder beiden Augen, das Gehör oder das Sprachvermögen verliert, ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistiger Krankheit oder Behinderung verfällt, erfüllt den Tatbestand der schweren Körperverletzung. Der Versuch ist strafbar. Strafrahmen: 22 Hafteinheiten · $18.000 · Vergehen

§149Körperverletzung mit Todesfolge(Koma)

Verursacht der Täter durch eine Körperverletzung den Tod der verletzten Person, so wird der Tatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge erfüllt. Strafrahmen: 35 Hafteinheiten · $30.000 · Verbrechen

§150Beteiligung an einer Schlägerei

Wer sich an einer Schlägerei oder an einem von mehreren verübten Angriff beteiligt, wird schon wegen dieser Beteiligung der Tatbestand der Teilnahme an Schlägereien erfüllt. Strafrahmen: 6 Hafteinheiten · $4.000 · Vergehen

§151Freiheitsberaubung

Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, erfüllt den Tatbestand der Freiheitsberaubung. Der Versuch ist strafbar. Strafrahmen: 14 Hafteinheiten · $10.000 · Vergehen

§152Geiselnahme

Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um ihn oder einen Dritten durch Drohung mit dem Tod oder einer schweren Körperverletzung des Opfers oder mit dessen Freiheitsentziehung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen, oder wer die von ihm durch eine solche Handlung geschaffene Lage eines Menschen zu einer solchen Nötigung ausnutzt, erfüllt den Tatbestand der Geiselnahme. Strafrahmen: 40 Hafteinheiten · $35.000 · Verbrechen

§153Erpresserischer Menschenraub

Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen ermächtigt, um die Sorge des Opfers um sein Wohl oder die Sorge eines Dritten um das Wohl des Opfers zu einer Erpressung mit Bereicherungsabsicht ausnutzt, oder wer die von ihm durch eine solche Handlung geschaffene Lage eines Menschen zu einer solchen Erpressung ausnutzt erfüllt den Tatbestand des erpresserischen Menschenraubes. Strafrahmen: 42 Hafteinheiten · $38.000 · Verbrechen

§154Bildung von bewaffneten Gruppierungen

Wer unbefugt eine Gruppe, die über Waffen oder andere gefährliche Werkzeuge verfügt, bildet oder befehligt oder wer sich einer solchen Gruppe anschließt, sie mit Waffen oder Geld versorgt oder sonst unterstützt, erfüllt den Tatbestand der bildung bewaffneter Gruppierungen. Strafrahmen: 30 Hafteinheiten · $25.000 · Verbrechen

§155Erpressung

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, erfüllt den Tatbestand der Erpressung. Der Versuch ist strafbar. Strafrahmen: 20 Hafteinheiten · $16.000 · Vergehen

§156Diebstahl

Wer eine fremde Sache einem anderen mit Vorsatz wegnimmt, um sich selbst oder einen Dritten zu bereichern, erfüllt den Tatbestand des Diebstahls. Wer mit dem Vorsatz sich oder einen Dritten unrechtmäßig bereichert, das Ergebnis einer automatischen Datenverarbeitung durch Eingabe oder Manipulation beeinflusst. Der Versuch ist strafbar. Strafrahmen: 6 Hafteinheiten · $4.000 · Vergehen

§157Hehlerei

Wer eine Sache, die ein anderen gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauf oder sonst sich oder einen Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, erfüllt den Tatbestand der Hehlerei. Der Versuch ist strafbar. Strafrahmen: 8 Hafteinheiten · $5.500 · Vergehen

§158Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchsdiebstahl

Der Tatbestand wird erfüllt durch: Wer einen Diebstahl begeht, bei dem er oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewahlt zu verhindern oder zu überwinden, als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitgliedes stiehlt oder einen Diebstahl begeht, bei dem er zur Ausführung der Tat in eine Wohnung einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in der Wohnung verborgen hält. Der Versuch ist strafbar. Strafrahmen: 24 Hafteinheiten · $20.000 · Vergehen

§159Diebstahl geringwertiger Sachen

Der Diebstahl geringwertiger Sachen wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Strafrahmen: 0 Hafteinheiten · $1.000 · Ordnungswidrigkeit

§160Raub

Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig anzueignen, erfüllt den Tatbestand des Raubes. Strafrahmen: 28 Hafteinheiten · $22.000 · Vergehen

§161Schwerer Raub

Der Tatbestand des schweren Raubes ist erfüllt, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, sonst ein Werkzeug oder ein Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, eine andere Person durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder der Täter den Raub als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht. Strafrahmen: 38 Hafteinheiten · $32.000 · Verbrechen

§162Betrug

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen Rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, erfüllt den Tatbestand des Betruges. Der Versuch ist strafbar. Strafrahmen: 10 Hafteinheiten · $8.000 · Vergehen

§163Urkundenfälschung

Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echt Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung. Der Versuch ist strafbar. Strafrahmen: 12 Hafteinheiten · $9.000 · Vergehen

§164Glücksspiel

Das Glücksspielmonopol obliegt dem Staat. Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, erfüllt den Tatbestand. Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§164 (2)) beteiligt oder dafür wirbt, erfüllt den Tatbestand. Strafrahmen: 5 Hafteinheiten · $5.000 · Vergehen

§165Fahren ohne Fahrerlaubnis

Den Tatbestand erfüllt, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs verboten ist, oder als Halter eines Kraftfahrzeuges angeordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach diesem oder eines anderen Gesetzes verboten ist. Strafrahmen: 3 Hafteinheiten · $3.000 · Vergehen

§166Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, erfüllt den Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Strafrahmen: 6 Hafteinheiten · $5.000 · Vergehen

§167Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, erfüllt den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung. Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will. Strafrahmen: 5 Hafteinheiten · $4.000 · Vergehen

§168Verbotenes Kraftfahrzeugrennen

Wer im Straßenverkehr ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt, als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, erfüllt den Tatbestand verbotener Kraftfahrzeugrennen. Strafrahmen: 12 Hafteinheiten · $10.000 · Vergehen

§169Gefährdung des Straßenverkehrs

Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder grob verkehrswidrig und rücksichtslos die Vorfahrt nicht beachtet, falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt, an Fußgängerüberwegen falsch fährt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährden, erfüllt den Tatbestand der gefährdung des Straßenverkers. Strafrahmen: 10 Hafteinheiten · $7.500 · Vergehen

§170Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, Hindernisse bereitet, Ein Fahrzeug führt, dessen Betriebserlaubnis erloschen ist oder einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährden, erfüllt den Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Strafrahmen: 20 Hafteinheiten · $15.000 · Vergehen

§171Herbeiführen einer Explosion

Wer eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, erfüllt den Tatbestand. Verursacht der Täter durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, erfüllt er den Tatbestand. Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, erfüllt er den Tatbestand. Strafrahmen: 35 Hafteinheiten · $30.000 · Verbrechen

§172Mord (Koma=Ausbluten)

Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet. Strafrahmen: 60 Hafteinheiten · $60.000 · Verbrechen

§173Totschlag )KOMA)

Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger bezeichnet. Strafrahmen: 48 Hafteinheiten · $45.000 · Verbrechen

§174Falsche Verdächtigung

Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, erfüllt den Tatbestand der falschen Verdächtigung. Strafrahmen: 8 Hafteinheiten · $6.000 · Vergehen

§175Meineid

Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, begeht Meineid. Strafrahmen: 14 Hafteinheiten · $10.000 · Vergehen

§176Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter bestraft. Strafrahmen: 10 Hafteinheiten · $7.500 · Vergehen

§177Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Wer einem Amtsträger, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet, erfüllt den Tatbestand des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Strafrahmen: 8 Hafteinheiten · $5.000 · Vergehen

§178Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

Wer einen Amtsträger, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei einer Diensthandlung tätlich angreift, erfüllt den Tatbestand. Strafrahmen: 14 Hafteinheiten · $10.000 · Vergehen

§179Gefangenenbefreiung

Wer einen Gefangenen befreit, ihn zum Entweichen verleitet oder dabei fördert, erfüllt den Tatbestand. Der Versuch ist strafbar. Einem Gefangenen steht gleich, wer sonst auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt wird. Strafrahmen: 20 Hafteinheiten · $15.000 · Vergehen

§180Gefangenenmeuterei

Gefangene, die sich zusammenrotten und mit vereinten Kräften einen Anstalts Beamten, einen anderen AMtsträger oder einem mit ihrer Beaufsichtigung, Betreuung oder Untersuchung Beauftragten nötigen oder tätlich angreifen, gewaltsam ausbrechen oder gewaltsam einem von ihnen oder einem anderen Gefangenen zum Ausbruch verhelfen, erfüllen den Tatbestand der Gefangenenmeuterei. Der Versuch ist strafbar. Strafrahmen: 18 Hafteinheiten · $12.000 · Vergehen

§181Straftaten gegen die Umwelt

Wer unbefugt Abfälle, die außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage oder unter wesentlicher Abweichung von einem vorgeschriebenen oder zugelassenen Verfahren sammelt, befördert, behandelt, verwertet, lagert, ablagert, ablässt, beseitigt, handelt, makelt oder sonst bewirtschaftet. Wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Stoffe in den Boden einbringt, eindringt oder freisetzt und diesen dadurch verunreinigt oder sonst nachteilig verändert. Wer unbefugt ein Gewässer verunreinigt oder sonst dessen Eigenschaften nachteilig verändert. Wer über ein Gebiet, das eines besonderen Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen oder Geräusche bedarf oder in dem während austauscharmer Wetterlagen ein starkes Anwachsen schädlicher Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen zu befürchten ist, verunreinigt. Wer vorsätzlich ein Naturschutzgebiet betritt ohne behördliche Erlaubnis. Wer Korallen (Lebewesen) aus Ihrem Lebensraum entwendet. Strafrahmen: 12 Hafteinheiten · $12.000 · Vergehen

§182Illegale Gegenstände

Wer ohne ausdrückliche Genehmigung illegale Gegenstände besitzt oder diese lagert, erfüllt den Tatbestand. Als illegal deklarierte Gegenstände gelten: Geräte, die dazu bestimmt sind, Datenverarbeitungen zu manipulieren, Ausrüstungsgegenstände, die von der Regierung an staatliche Institutionen herausgegeben werden, sofern der Besitzer gegenwärtig nicht im Dienst ist, hiervon ausgenommen sind Funkgeräte. Die in der Anlage 11 zu diesem Gesetz aufgeführten Gegenstände. Strafrahmen: 10 Hafteinheiten · $8.000 · Vergehen

§183Sexuelle Belästigung

Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise belästigt, erfüllt den Tatbestand der sexuellen Belästigung. Eine sexuelle Belästigung ist jedes unerwünschte, sexuell bestimmte Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen und Bemerkungen sexuellen Inhalts gehören, welches bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird. Strafrahmen: 16 Hafteinheiten · $12.000 · Vergehen

§184Sicherheitsbereiche

Bei unbefugten Betreten eines staatlichen Sicherheitsbereiches muss mit sofortigem Schusswaffengebrauch gerechnet werden. Zu den in Absatz 1 genannten Sicherheitsbereichen gehören: Das Staatsgefängnis Alle Bereiche, die das LSPD, LSSD oder DoJ zeitweilig oder dauerhaft als Sicherheitsbereich erklären. Der Staatlichen Ordnung obliegt es, einen zeitlich begrenzten Platzverweis zu erteilen. Strafrahmen: 8 Hafteinheiten · $6.000 · Vergehen

§185Amtsanmaßung

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, erfüllt den Tatbestand der Amtsanmaßung. Strafrahmen: 12 Hafteinheiten · $9.000 · Vergehen

§186Brandstiftung

Wer fremde Gebäude oder Hütten, Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen, Warenlager oder -vorräte, Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge, Wälder, Heiden oder Moore oder land-, ernährungs- oder forstwirtschaftlichen Anlagen oder Erzeugnisse in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, erfüllt den Tatbestand der Brandstiftung. Strafrahmen: 30 Hafteinheiten · $25.000 · Verbrechen

§187Nötigung

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Über zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, erfüllt den Tatbestand der Nötigung. Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. Der Versuch ist strafbar. Strafrahmen: 10 Hafteinheiten · $7.000 · Vergehen

§188Bedrohung

Wer einen Menschen mit der Begehung einer gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten rechtswidrige Tat gegen die Sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder eine Sache von bedeutendem Wert bedroht, erfüllt den Tatbestand. Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder einer ihm nahestehenden Person gerichteten Verbrechens bedroht, erfüllt den Tatbestand. Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, dass die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehenden Person gerichteten Verbrechens bevorstehe. Die für die angedrohte Tat geltenden Vorschriften über den Strafantrag sind entsprechend anzuwenden. Strafrahmen: 6 Hafteinheiten · $4.500 · Vergehen

§198Terrorismus

Als Terrorismus gilt jede Handlung, die darauf abzielt, durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt Angst und Schrecken in der Bevölkerung zu verbreiten, staatliche Organe zu destabilisieren oder politische, ideologische oder religiöse Ziele mit rechtswidrigen Mitteln durchzusetzen. Terroristische Handlungen umfassen insbesondere, aber nicht ausschließlich: Gezielte Sprengstoffanschläge oder Brandanschläge auf öffentliche oder staatliche Einrichtungen Geiselnahmen mit politischem oder ideologischem Hintergrund Koordinierte Angriffe auf Polizei, Justiz, Regierung oder andere staatliche Institutionen Drohungen mit Massenvernichtung oder -verletzung Propaganda und Rekrutierung für terroristische Organisationen Wer sich aktiv an einer terroristischen Handlung beteiligt, diese vorbereitet, unterstützt oder plant, macht sich eines schweren Verbrechens schuldig. Der Versuch ist strafbar. Der Ausspruch des Terror-Status gegen eine Einzelperson oder gegen eine Gruppe von Personen kann nur durch das Department of Justice erwirkt werden. Strafrahmen: 60 Hafteinheiten · $60.000 · Verbrechen

§199Schutz von Whistleblowern

Personen, die in gutem Glauben Verstöße gegen Gesetze, Rechtsvorschriften, ethische Grundsätze oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung melden, genießen besonderen rechtlichen Schutz vor Benachteiligung, Einschüchterung, Repressalien oder sonstigen Nachteilen. Staatliche Stellen haben Verfahren einzurichten, die eine sichere, vertrauliche und anonyme Meldung ermöglichen. Der Schutz gilt auch dann, wenn sich ein gemeldeter Verdacht im Nachhinein als unbegründet herausstellt, sofern die Meldung nicht vorsätzlich falsch erfolgte.

§200Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Nothilfemitteln

Wer absichtlich oder wissentlich Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder vortäuscht und/oder dadurch die Hilfe von Bedürftigen herauszögert, erfüllt den Tatbestand. Strafrahmen: 4 Hafteinheiten · $3.500 · Vergehen

§201Vermummung in der Öffentlichkeit

Wer sich an öffentlich zugänglichen Orten absichtlich unkenntlich gegenüber Zivilisten oder Beamten macht, erfüllt den Tatbestand der Vermummung Als Vermummung gelten: Das gleichzeitige verdecken von Augen und Mund Das komplette verdecken der Haaren, Augen und Mund Das komplette verdecken der Haare und teilweise des Gesichts Wer trotz mündlicher Aufforderung der Beamten sich weigert, die Vermummung abzulegen. Beamte dürfen mit Erlaubnis ihres Chiefs eine Vermummung anlegen und tragen. Strafrahmen: 3 Hafteinheiten · $2.500 · Vergehen

§202Illegales Tuning / Erlöschen der Betriebserlaubnis

Wer ein privates Kraftfahrzeug mit Anbauteilen nach Anlage 13 besitzt, hat mit der Beschlagnahmung des Fahrzeugs bis zum Rückbau der Veränderungen zu rechnen. Davon ausgenommen sind Personen, die durch ein berechtigtes Interesse eine Sondergenehmigung durch das Department of Justice erhalten haben. Wer staatliche Einsatzfahrzeuge oder Dienstwagen mutwillig auf irgendeine Weise modifiziert, trägt die Strafe. Der Rückbau des Fahrzeugs wird auf Kosten des Ausführenden vorgenommen. Wer sonstiges, illegales Tuning an seinem Kraftfahrzeug verbaut oder verbauen lässt und dieses im öffentlichen Straßenverkehr führt, wird ebenso bestraft. Strafrahmen: 0 Hafteinheiten · $2.000 · Ordnungswidrigkeit

§203Unterschlagung

Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zugeeignet, erfüllt den Tatbestand der Unterschlagung. Der Versuch ist strafbar. Strafrahmen: 6 Hafteinheiten · $4.500 · Vergehen

§204Strafvereitelung

Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, dass ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird, wird bestraft. Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe. Der Versuch ist strafbar. Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, dass er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder dass eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird. Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei. Strafrahmen: 12 Hafteinheiten · $9.000 · Vergehen