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Strafrecht & Justiz

Betäubungsmittelgesetz

BtMGFassung Verdano CityStand 2026-09-227 Paragraphen

§101Definition

Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind die in der Anlage 1 und 2 aufgeführten Stoffe. Im Sinne dieses Gesetzes sind: Stoffe: Chemische Elemente und chemische Verbindungen sowie deren natürlich vorkommende Gemische und Lösungen Zubereitungen: ohne Rücksicht auf Ihren Aggregatzustand ein Stoffgemisch oder die Lösung eines oder mehrerer Stoffe außer den natürlich vorkommenden Gemischen und Lösungen Herstellung: das Gewinnen, Anfertigen, Zubereiten, Be- oder Verarbeiten, Reinigen und Umwandeln

§102Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln

Eine Erlaubnis der zuständigen Behörden bedarf, wer Betäubungsmittel anbauen, herstellen, mit Ihnen Handel treiben. einführen, ausführen, abgeben, veräußern, sonst in den Verkehr bringen oder erwerben will. Die Erlaubnis darf ausnahmsweise nur erteilt werden zu wissenschaftlichen, medizinischen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken. Strafrahmen: 20 Hafteinheiten · $18.000 · Vergehen

§103Verschreibung und Abgabe von Betäubungsmitteln

Betäubungsmittel dürfen nur durch einen zugelassenen Arzt durch ein Rezept verschrieben werden, wenn deren Anwendung begründet ist. Strafrahmen: 14 Hafteinheiten · $12.000 · Vergehen

§104Einziehung

Betäubungsmittel, welche in Verbindung mit Straftaten stehen, können von den zuständigen Behörden eingezogen und zerstört werden. Die Kosten für die Einziehung und die Zerstörung trägt der Beschuldigte.

§105Eigenbedarf

Als geringe Mengen, die nicht zu ahnden sind (sog. Eigenbedarf) werden folgende Betäubungsmittel betrachtet: Joints bis zu 5 Einheiten Hash Brownie bis zu 10 Einheiten Der Eigenbedarf entfällt, wenn die zulässige Menge überschritten wird. Strafrahmen: 2 Hafteinheiten · $2.000 · Vergehen

§106Absehen von Verfolgung

Hat das Verfahren ein Vergehen nach diesem Gesetz zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.

§107Absehen von Bestrafung

Das Gericht kann die Strafe mildern oder von der Strafe absehen, wenn der Täter durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, dass eine Straftat nach diesem Gesetz, die mit seiner Tat im Zusammenhang steht, aufgedeckt werden konnte, oder freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, dass eine Straftat nach diesem Gesetz, die mit seiner Tat im Zusammenhang steht und von deren Planung er weiß, noch verhindert werden kann. War der Täter an der Tat beteiligt, muss sich sein Beitrag zur Aufklärung über den eigenen Tatbeitrag hinaus erstrecken.