Siegel des Department of Justice — San AndreasDepartment of JusticeSan Andreas
Zurück zur Gesetzessammlung
Strafrecht & Justiz

Antikorruptionsgesetz

AKGFassung Verdano CityStand 2026-09-2215 Paragraphen

§399Definitionen

Im Sinne dieses Gesetzes ist Amtsträger: wer nach geltendem Recht Beamter oder Richter ist, in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen; Richter: wer nach geltendem Recht Berufsrichter oder ehrenamtlicher Richter ist; Staatsanwalt: Jeder Bediensteter, welcher ein Referendariat bei der Staatsanwaltschaft erfolgreich abgeschlossen hat und im staatsanwaltschaftlichen höheren Dienst tätig ist. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter: wer, ohne Amtsträger zu sein, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, oder bei einem Verband oder sonstigen Zusammenschluß, Betrieb oder Unternehmen, die für eine Behörde oder für eine sonstige Stelle Aufgaben der öffentlichen Verwaltung ausführen, beschäftigt oder für sie tätig und auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten auf Grund eines Gesetzes förmlich verpflichtet ist. Unternehmen einer Tat: deren Versuch und deren Vollendung; Behörde: auch ein Gericht; Maßnahme: jede Maßregel der Besserung und Sicherung, die Einziehung und die Unbrauchbarmachung; Entgelt: jede in einem Vermögensvorteil bestehende Gegenleistung.

§400Vorteilsannahme

Ein Amtsträger, oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. Ein Richter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme. Der Versuch ist strafbar. Die Tat ist nicht nach Absatz 1 strafbar, wenn der Täter einen nicht von ihm geforderten Vorteil sich versprechen läßt oder annimmt und die zuständige Behörde im Rahmen ihrer Befugnisse entweder die Annahme vorher genehmigt hat oder der Täter unverzüglich bei ihr Anzeige erstattet und sie die Annahme genehmigt. Strafrahmen: 14 Hafteinheiten · $12.000 · Vergehen

§401Bestechlichkeit

Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde. Der Versuch ist strafbar. Ein Richter der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, daß er eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine richterlichen Pflichten verletzt hat oder verletzen würde. Falls der Täter den Vorteil als Gegenleistung für eine künftige Handlung fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, so sind die Absätze 1 und 2 schon dann anzuwenden, wenn er sich dem anderen gegenüber bereit gezeigt hat, bei der Handlung seine Pflichten zu verletzen oder, soweit die Handlung in seinem Ermessen steht, sich bei Ausübung des Ermessens durch den Vorteil beeinflussen zu lassen. Strafrahmen: 24 Hafteinheiten · $20.000 · Vergehen

§402Vorteilsgewährung

Wer einem Amtsträger oder einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten für die Dienstausübung einen Vorteil für diesen oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 180 Hafteinheiten oder mit Geldstrafe bestraft. Wer einem Richter einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme, wird bestraft. Die Tat ist nicht nach Absatz 1 strafbar, wenn die zuständige Behörde im Rahmen ihrer Befugnisse entweder die Annahme des Vorteils durch den Empfänger vorher genehmigt hat oder sie auf unverzügliche Anzeige des Empfängers genehmigt. Strafrahmen: 12 Hafteinheiten · $10.000 · Vergehen

§403Bestechung

Wer einem Amtsträger oder einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird bestraft. Wer einem Richter einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er eine richterliche Handlung vorgenommen und dadurch seine richterlichen Pflichten verletzt hat oder künftig vornehme und dadurch seine richterlichen Pflichten verletzen würde, wird in den Fällen der Nummer 1 bestraft. Der Versuch ist strafbar. Falls der Täter den Vorteil als Gegenleistung für eine künftige Handlung anbietet, verspricht oder gewährt, so sind die Absätze 1 und 2 schon dann anzuwenden, wenn er den anderen zu bestimmen versucht, daß dieser bei der Handlung seine Pflichten verletzt oder Soweit die Handlung in seinem Ermessen steht, sich bei der Ausübung des Ermessens durch den Vorteil beeinflussen läßt. Strafrahmen: 22 Hafteinheiten · $18.000 · Vergehen

§404Besonders schwerer Fall der Bestechlichkeit und Bestechung

Ein besonders schwerer Fall des §403 liegt in der Regel vor, wenn die Tat sich auf einen Vorteil großen Ausmaßes bezieht, der Täter fortgesetzt Vorteile annimmt, die er als Gegenleistung dafür gefordert hat, daß er eine Diensthandlung künftig vornehme, oder der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat. Strafrahmen: 40 Hafteinheiten · $35.000 · Verbrechen

§405Unterlassen einer Diensthandlung

Der Vornahme einer Diensthandlung oder einer richterlichen Handlung im Sinne dieses Gesetzes steht das Unterlassen der Handlung gleich. Strafrahmen: 12 Hafteinheiten · $9.000 · Vergehen

§406Rechtsbeugung

Ein Richter oder ein anderer Amtsträger, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird bestraft. Strafrahmen: 35 Hafteinheiten · $30.000 · Verbrechen

§407Aussageerpressung

Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren, einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung, einem Bußgeldverfahren oder einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Verfahren berufen ist, einen anderen körperlich misshandelt, gegen ihn sonst Gewalt anwendet, ihm Gewalt androht oder ihn seelisch quält, um ihn zu nötigen, in dem Verfahren etwas auszusagen oder zu erklären oder dies zu unterlassen, wird bestraft. Strafrahmen: 32 Hafteinheiten · $28.000 · Verbrechen

§408Verfolgung unschuldiger

Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren, abgesehen von dem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen oder jemanden, der sonst nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung berufen ist. Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme berufen ist, absichtlich oder wissentlich jemanden, der nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Bußgeldverfahren oder einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Verfahren berufen ist. Der Versuch ist strafbar. Strafrahmen: 35 Hafteinheiten · $30.000 · Verbrechen

§409Vollstreckung gegen Unschuldige

Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung bei der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung oder einer behördlichen Verwahrung berufen ist, eine solche Strafe, Maßregel oder Verwahrung vollstreckt, obwohl sie nach dem Gesetz nicht vollstreckt werden darf, wird bestraft. Wer, abgesehen von den Fällen des Absatzes 1, als Amtsträger, der zur Mitwirkung bei der Vollstreckung einer Strafe oder einer Maßnahme berufen ist, eine Strafe oder Maßnahme vollstreckt, obwohl sie nach dem Gesetz nicht vollstreckt werden darf, wird bestraft. Ebenso wird bestraft, wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung bei der Vollstreckung einer Geldbuße oder Nebenfolge nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht, eines Ordnungsgeldes oder einer Ordnungshaft oder einer Disziplinarmaßnahme oder einer ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Maßnahme berufen ist, eine solche Rechtsfolge vollstreckt, obwohl sie nach dem Gesetz nicht vollstreckt werden darf. Der Versuch ist strafbar. Strafrahmen: 32 Hafteinheiten · $28.000 · Verbrechen

§410Falschbeurkundung im Amt

Ein Amtsträger, der zur Aufnahme öffentlicher Urkunden befugt, innerhalb seiner Zuständigkeit eine rechtlich erhebliche Tatsache falsch beurkundet oder in öffentliche Register, Bücher oder Dateien falsch einträgt oder eingibt, wird bestraft. Der Versuch ist strafbar Strafrahmen: 18 Hafteinheiten · $14.000 · Vergehen

§411Verletzung des Dienstgeheimnisses

Wer Informationen unbefugt offenbart, die ihm als Amtsträger direkt oder indirekt zur Kenntnis gekommen sind, ist zu bestrafen. Absatz 1 gilt für Beamte des FIB auch nach Dienstaustritt auf unbestimmte Zeit. Strafrahmen: 14 Hafteinheiten · $10.000 · Vergehen

§412Amtsmissbrauch

Ein Amtsmissbrauch liegt dann vor, wenn ein Amtsträger, welcher durch Missbrauch seiner Amtsgewalt oder durch Androhung eines bestimmten Missbrauchs jemanden zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung widerrechtlich nötigt. Strafrahmen: 22 Hafteinheiten · $18.000 · Vergehen

§413Korruption

Definition: Das Ausnutzen einer (beruflichen) Machtstellung, um sich oder einem Dritten einen Vorteil zu verschaffen. Macht sich ein Amtsträger eines Verstoßes gegen dieses Gesetz schuldig, so wird das genaue Strafmaß bei einem Gerichtsprozess beschlossen. Der Beschuldigte bekommt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Prozesses, jedoch nicht länger als 3 Wochen eine Fußfessel angelegt. Korruption in Führungspositionen wird mit dem Entzug der Lizenz für die Arbeit im Öffentlichen Dienst und eine permanente Sperre diese zurück zu erhalten bestraft, sollte der Tatbestand beinhalten, diesen nur als Führungsposition begehen zu können. Was als Führungsposition gilt, kann jedes Department in Absprache mit dem Department of Public Service festlegen. Ist der Tatbestand in seiner identischen Ausführung auch von Amtsträgern niedrigeren Ranges erfüllbar, geht dies mit einer unehrenhaften Entlassung, sowie einem Beschäftigungsverbot für staatliche Fraktionen für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten einher. Der Congress behält sich das Recht, den Entzug der Staatsbürgerschaft in besonders schwerem Falle zu vollstrecken . Das gesetzliche Strafmaß bleibt hiervon unberührt. Vor Urteilsfindung seitens Congress nach §413 (2) 1. ist eine schriftliche Urteil Empfehlung vom zuständigen Gericht obligatorisch. Diese muss die Gesamtsituation, sowie die juristische Einschätzung zur gegenwärtigen Sachlage beinhalten. Der Versuch wird wie die Tat bestraft, davon ausgenommen ist §413 (2). Strafrahmen: 28 Hafteinheiten · $24.000 · Vergehen